7.1 Bezüglich der dem Kunden gelieferten Produkte finden die Vorschriften zur kaufvertraglichen Sachmängelhaftung Anwendung, soweit sich aus nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
7.2 LIS.TEC übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Funktionen von Software den Anforderungen des Kunden genügen und die Vertragsprodukte in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Installations- / Konfigurationsleistungen werden von LIS.TEC grundsätzlich nicht geschuldet, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart. Nicht explizit beauftragte Beratungsleistungen von LIS.TEC erfolgen kostenlos und unverbindlich. Eine Haftung, insbesondere für die Funktionsfähigkeit der einzelnen Produkte miteinander/untereinander, wird dadurch nicht begründet.
7.3 Sachmängelansprüche bestehen nicht
- bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit,
- bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit,
- bei funktionsbedingtem Verschleiß,
- wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden oder
- wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der Hersteller entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
7.4 LIS.TEC übernimmt keine Gewähr für öffentliche Aussagen, insbesondere Werbeaussagen des Herstellers.
7.5 Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl von LIS.TEC zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist LIS.TEC zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder beseitigt LIS.TEC den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist (mindestens 14 Tage), ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Liefert LIS.TEC zum Zwecke der Nacherfüllung ein Ersatzprodukt, hat der Kunde das mangelhafte Produkt herauszugeben und Wertersatz für Gebrauchsvorteile zu leisten. Im Falle des Rücktritts wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile ergibt. Für die Ermittlung der Gebrauchsvorteile wird auf das Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes durch den Käufer zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer abgestellt.
7.6 Die Gewährleistungsbestimmungen der vorstehenden Ziffer 7.1 bis 7.4 gelten entsprechend für die Erbringung von Werkleistungen. Insbesondere wird LIS.TEC, soweit das vereinbarte Werk die vertraglichen Funktionen oder charakteristischen Leistungsmerkmale nicht aufweist, nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder eine neue Leistung erbringen.
7.7 Sach- und Rechtsmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrenübergang. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht in den Fällen der Ziffer 10.5.
7.8 Die Rechte des Kunden aus §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt, soweit die Ware Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs ist. Der Kunde hat LIS.TEC im Zweifel nachzuweisen, dass ein Verbrauchgüterkauf vorlag.
7.9 Die Ziffern 7.1 -7.6 kommen bei weitergehenden Garantie und Gewährleistungszusagen der Hersteller nicht zur Anwendung. LIS.TEC gibt diese in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
7.10 Sachmängelansprüche sind nur mit Zustimmung von LIS.TEC übertragbar.
7.11 Ist eine Sachmängelhaftung von LIS.TEC nicht begründet, insbesondere weil die Ware nicht bei LIS.TEC bezogen wurde, weil Sachmängelansprüche bereits verjährt sind oder weil kein Sachmangel vorliegt, ist LIS.TEC berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückzusenden und eine Aufwandspauschale in Höhe von 60 Euro für die Bearbeitung und Überprüfung zu verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, einen niedrigeren Aufwand nachzuweisen. Reparaturen außerhalb der Sachmängelhaftung sind kostenpflichtig. Ein Kostenvoranschlag ist vom Kunden zu vergüten.
7.12 Für Software gelten die vom Software-Hersteller gültigen Bedingungen innerhalb des gesetzlichen Rahmens im jeweiligen Einsatzland.